Was es bei der Nutzung von Solarien und Sonnenbänken zu beachten gilt.
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1 Montag, 16.
Juli 2007 um 21:34 Uhr
Der Vorschlag der Bundesregierung, den Besuch von Solarien per Gesetz erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahrs zu gestatten, ist der Anlass dieses Artikels. In vielen Fällen erfolgt die Nutzung der künstlichen Sonne völlig kritik- und bedenkenlos.
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Der Vorschlag der Bundesregierung, den Besuch von Solarien per Gesetz erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahrs zu gestatten, ist der Anlass dieses Artikels. In vielen Fällen erfolgt die Nutzung der künstlichen Sonne völlig kritik- und bedenkenlos.
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