Sexpflicht in der Ehe
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Anika
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1 Donnerstag, 18.
Oktober 2007 um 14:07 Uhr
"Ehepartner haben die unabdingbare Pflicht zur "Geschlechtsgemeinschaft". Rechtlich durchsetzbar ist diese "Sexpflicht" jedoch nicht." (Laut BGB)
Wusstest ihr, dass es sogar ein Gesetz gibt, das sowas regelt?
Den entsprechenden Paragraphen konnte ich nirgendwo finden.
Ich bin hier -> RTL.de
darauf gestoßen
und hier -> Verpflichtung zu Sex in der Ehe
Ist ein solches Gesetz nicht antiquiert und überflüssig?
Was soll das bringen?
"Ehepartner haben die unabdingbare Pflicht zur "Geschlechtsgemeinschaft". Rechtlich durchsetzbar ist diese "Sexpflicht" jedoch nicht." (Laut BGB)
Wusstest ihr, dass es sogar ein Gesetz gibt, das sowas regelt?
Den entsprechenden Paragraphen konnte ich nirgendwo finden.
Ich bin hier -> RTL.de
darauf gestoßen
und hier -> Verpflichtung zu Sex in der Ehe
Ist ein solches Gesetz nicht antiquiert und überflüssig?
Was soll das bringen?
2 Donnerstag, 18.
Oktober 2007 um 15:50 Uhr
Von dem Gesetz hab ich schon gehört. Es ist schon blöd, weil so kann dich dein Mann nie vergewaltigen, auch wenn er dich mit Gewalt zum Sex zwingt..... Ich finde es sehr unlogisch.
Von dem Gesetz hab ich schon gehört. Es ist schon blöd, weil so kann dich dein Mann nie vergewaltigen, auch wenn er dich mit Gewalt zum Sex zwingt..... Ich finde es sehr unlogisch.
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Anika
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3 Donnerstag, 18.
Oktober 2007 um 16:08 Uhr
Vergewaltigung in der Ehe ist eine Straftat, und die Frau kann ihren Mann anzeigen.
Nur, wie vertragen sich die beiden Gesetze miteinander?
Laut BGB ist sie doch (auf dem Papier) zum Sex verpflichtet.
Nun nimmt sich der Ehemann, was ihm "zusteht" (auf dem Papier und laut Gesetz), und das ist dann eine Straftat.
Versteht mich richtig: Vergewaltigung ist immer ein Verbrechen, auch in einer Ehe. Ich weiß nur grad nicht, warum so widersprüchliche Gesetze praktisch nebeneinander existieren.
Quelle:
Onmeda: Medizin und Gesundheit
| Zitat von Anika86;139449 | |
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Vergewaltigung in der Ehe ist eine Straftat, und die Frau kann ihren Mann anzeigen.
Nur, wie vertragen sich die beiden Gesetze miteinander?
Laut BGB ist sie doch (auf dem Papier) zum Sex verpflichtet.
Nun nimmt sich der Ehemann, was ihm "zusteht" (auf dem Papier und laut Gesetz), und das ist dann eine Straftat.
Versteht mich richtig: Vergewaltigung ist immer ein Verbrechen, auch in einer Ehe. Ich weiß nur grad nicht, warum so widersprüchliche Gesetze praktisch nebeneinander existieren.
| Zitat | |
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Onmeda: Medizin und Gesundheit
Nightwitch
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4 Donnerstag, 18.
Oktober 2007 um 16:57 Uhr
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn zwei heiraten, ist die Ehe doch auch erst rechtskräftig, wenn die beiden miteinander geschlafen haben oder?
Ich habe eine vage Erinnerung im Hinterkopf wo genau das Bestandteil einer Blitztrennung/-Scheidung war.
Die beiden haben geheiratet, es ist aber niemals zum Sex nach der Eheschliessung gekommen (die Gründe weiss ich nicht mehr so genau). Es ging dann darum, dass sie schnell geschieden werden wollte, die Frist aber abgelaufen war (ich glaub unter 3 Monaten Ehe soll das schneller und ohne Trennungsjahr gehen). Die beiden wurden dann auch kurze Zeit später geschieden, obwohl die 3 Monate abgelaufen waren, weil bewiesen werden konnte, dass kein ehelicher Sex stattgefunden haben kann.
(Der Mann ist glaub ich noch von der Feier wegstationiert worden (Soldat) und kam erst 6 Monate später wieder oder was weiss ich).
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn zwei heiraten, ist die Ehe doch auch erst rechtskräftig, wenn die beiden miteinander geschlafen haben oder?
Ich habe eine vage Erinnerung im Hinterkopf wo genau das Bestandteil einer Blitztrennung/-Scheidung war.
Die beiden haben geheiratet, es ist aber niemals zum Sex nach der Eheschliessung gekommen (die Gründe weiss ich nicht mehr so genau). Es ging dann darum, dass sie schnell geschieden werden wollte, die Frist aber abgelaufen war (ich glaub unter 3 Monaten Ehe soll das schneller und ohne Trennungsjahr gehen). Die beiden wurden dann auch kurze Zeit später geschieden, obwohl die 3 Monate abgelaufen waren, weil bewiesen werden konnte, dass kein ehelicher Sex stattgefunden haben kann.
(Der Mann ist glaub ich noch von der Feier wegstationiert worden (Soldat) und kam erst 6 Monate später wieder oder was weiss ich).
Anika
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5 Donnerstag, 18.
Oktober 2007 um 19:08 Uhr
Ich weiß nicht, ob das noch gilt.
Das wäre dann auch so ein Quatsch, weil bestimmt fast alle schon vor der Hochzeit Sex hatten. Außer sie leben nach der Devise "True love waits".
| Zitat von Nightwitch;139451 | |
|
Ich weiß nicht, ob das noch gilt.
Das wäre dann auch so ein Quatsch, weil bestimmt fast alle schon vor der Hochzeit Sex hatten. Außer sie leben nach der Devise "True love waits".
Nightwitch
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6 Donnerstag, 18.
Oktober 2007 um 19:24 Uhr
ich sag ja ob das noch gilt weiß ich nicht. aber es gab mal so ein gesetz. kann auch sein dass die story so ne übliche blöd - (blöd dir deine meinung) geschichte war
ich sag ja ob das noch gilt weiß ich nicht. aber es gab mal so ein gesetz. kann auch sein dass die story so ne übliche blöd - (blöd dir deine meinung) geschichte war
7 Donnerstag, 18.
Oktober 2007 um 21:30 Uhr
da gibt es ja noch so ein ulkiges gesetz,wenn man sich quasi am 8.3.07 verlobt is mann verpflichtet bis zu dem datum ein jahr später zu heiraten als partner,wenn man das nicht einhält kann der eine partner den anderen verklagen aufgrund des nicht einhaltens des eheversprechens...is echt so
da gibt es ja noch so ein ulkiges gesetz,wenn man sich quasi am 8.3.07 verlobt is mann verpflichtet bis zu dem datum ein jahr später zu heiraten als partner,wenn man das nicht einhält kann der eine partner den anderen verklagen aufgrund des nicht einhaltens des eheversprechens...is echt so
Anika
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8 Donnerstag, 18.
Oktober 2007 um 21:40 Uhr
Das gibt es nicht mehr, Lottchen.
Quelle: Wikipedia
Quelle: Wikipedia
| Zitat von Fl0tT3LoTt3;139459 | |
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Das gibt es nicht mehr, Lottchen.
| Zitat | |
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Quelle: Wikipedia
| Zitat | |
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9 Freitag, 25.
Januar 2008 um 10:17 Uhr
Und wie sollte man auch einen solchen mündlichen "Vertrag" vor Gericht beweisen können. Selbst wenn der Kläger irgendwelche Zeugen aufführt.. .
Gib mir 50 € und ich bezeug dir einiges.
Und wie sollte man auch einen solchen mündlichen "Vertrag" vor Gericht beweisen können. Selbst wenn der Kläger irgendwelche Zeugen aufführt.. .
Gib mir 50 € und ich bezeug dir einiges.
10 Donnerstag, 07.
Februar 2008 um 00:59 Uhr
Sex ist schön, keine Frage. Ist ja auch eine Bestätigung der Liebe. Hält auch noch körperlich und geistig gesund. Nur zuviel Sex kann die Lust hämmen. Die Intensivität des Orgasmus lässt dann nach wenn man zuviel davon hat.
Sex ist schön, keine Frage. Ist ja auch eine Bestätigung der Liebe. Hält auch noch körperlich und geistig gesund. Nur zuviel Sex kann die Lust hämmen. Die Intensivität des Orgasmus lässt dann nach wenn man zuviel davon hat.
11 Montag, 22.
September 2008 um 09:52 Uhr
das Gesetz entspricht überhautp nicht der Realität. Wie viele andere blöde Gesetze (in Deutschland).
Strangers in the night exchanging glances
Wond'ring in the night
What were the chances we'd be sharing love
Before the night was through
| Zitat von Anika | |
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das Gesetz entspricht überhautp nicht der Realität. Wie viele andere blöde Gesetze (in Deutschland).
Strangers in the night exchanging glances
Wond'ring in the night
What were the chances we'd be sharing love
Before the night was through

