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Verpackung von DVDs bei Amazon

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Sympath

Nicht registriert
1    Dienstag, 17. Januar 2006 um 18:49 Uhr
      

Verschweißt? Bestimmt oder?


masso
Grünschnabel

Beiträge: 3547


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2    Dienstag, 17. Januar 2006 um 19:19 Uhr
      

Denke ja. Alleine schon wegen dem Umtauschrecht.

Was hast Du denn vor... :naja:



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Sympath

Nicht registriert
3    Dienstag, 17. Januar 2006 um 19:21 Uhr
      

anschauen un nur die guten behalten Zwinker


masso
Grünschnabel

Beiträge: 3547


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4    Dienstag, 17. Januar 2006 um 19:25 Uhr
      

Was warst Du nochmal von Beruf ... Lachen


breitbaulat

Nicht registriert
5    Dienstag, 17. Januar 2006 um 19:36 Uhr
      

wie soll das denn funktionieren?

dann wäre es ja quasi ne richtig geile videothek!
und ich glaube das will amazon nicht sein oder?

welchen grund willste denn für den umtausch angeben?


Sympath

Nicht registriert
6    Dienstag, 17. Januar 2006 um 19:42 Uhr
      

naja, es gibt soviele schundfilme, die nichtmal 2cent wert sind ...


breitbaulat

Nicht registriert
7    Dienstag, 17. Januar 2006 um 19:49 Uhr
      

also ich glaube das es da mit dem umtausch probleme gibt!


sonst würde das ja jederso machen!

teste doch mal bei media markt oder so an!


Critter
Grünschnabel

Beiträge: 157


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8    Mittwoch, 18. Januar 2006 um 04:07 Uhr
      

Grundsätzlich hast du immer 14 Tage Rückgaberecht ohne Begründung.
Aber wenn die Packung aufgerissen ist, können sie dir ne Minderung reindrücken.
Aber normalerweise erstattet Amazon alles sofort ohne gross nachzufragen.
Wenn du das öfter machst, kanns natürlich passieren, dass sie dir den account sperren.


Patient
Grünschnabel

Beiträge: 2858


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9    Mittwoch, 18. Januar 2006 um 16:25 Uhr
      

 Zitat von masso
Was warst Du nochmal von Beruf ... Lachen


Fernabsatzgesetz?

 Zitat

§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

...
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


Versandkosten zahlt natürlich der Unternehmer... :naughty:


vincent-vega
Grünschnabel

Beiträge: 338


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10    Samstag, 21. Januar 2006 um 15:40 Uhr
      

Keine Chance


Patient
Grünschnabel

Beiträge: 2858


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11    Samstag, 21. Januar 2006 um 15:59 Uhr
      

 Zitat von vincent-vega
Keine Chance

Wobei?


vincent-vega
Grünschnabel

Beiträge: 338


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12    Samstag, 21. Januar 2006 um 16:05 Uhr
      

Auszupacken kopieren und zurückzuschicken gibts ne extra klausels in den AGBs


Patient
Grünschnabel

Beiträge: 2858


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13    Samstag, 21. Januar 2006 um 16:13 Uhr
      

 Zitat von vincent-vega
Auszupacken kopieren und zurückzuschicken gibts ne extra klausels in den AGBs

Doch, wird einwandfrei funktionieren.
Vergiss die AGB, die bedeuten garnichts.

[Edit]
Zum besseren Verständnis: Die AGB können sich nicht über das Gesetz stellen, sonst könnte jeder Unternehmer ja seine eigenen Gesetze machen.


breitbaulat

Nicht registriert
14    Sonntag, 22. Januar 2006 um 07:48 Uhr
      

das würde bedeuten das die Händler nur den Umtausch registrieren können und halt dann festhalten wer sowas öfter macht!

Und dann wird aus der Regel nen Verdacht und aus dem die Anzeige oder?

Kombinationsgabe oder? :mrgreen: :mrgreen:


openMfly
Grünschnabel

Beiträge: 4569


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15    Sonntag, 26. Februar 2006 um 22:27 Uhr
      

Muhaha... musste grad wieder mal an den thread denken, als ich sah wer das Unterforum sponsort. :mrgreen:


      

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