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Parken in Anlieger-Frei-Strassen

Parken in Anlieger-Frei-Strassen


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Boneria
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1    Montag, 27. September 2004 um 15:26 Uhr
      

hallo ihr lieben, Lachen

ihr kennt doch sicher alle die schilder, die strassen kennzeichnen, die zwar für alle fahrzeuge gesperrt sind, aber trotzdem mit dem hinweis *anlieger frei* versehen sind.

klar fährt da eigentlich sowieso jeder durch, ob mit oder ohne anliegen...... zumindest hat es so den anschein. aber, meine frage ist, wie sieht die rechtslage aus, wenn man in so einer strasse parken will - also, wenn man dort parkt, selbst aber nicht in der strasse wohnt und auch niemanden in der strasse besuchen will.

soweit ich weiss zählt parken als anliegen nicht und ist demnach auch nicht erlaubt. aber, weiss jemand wo ich mich da mal genau schlaumachen kann? vielleicht weiss ja jemand von euch auch genaueres und kann mir hierzu ein paar infos geben...

danke + lg

boneria


Sympath

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2    Montag, 27. September 2004 um 15:42 Uhr
      

Verstoß Â§Â§ 41 II, 49 StVO i.V.m. § 24 StVG

Das Parken (falls nicht anders verbotwidrig) kostet dann nichts extra.



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Boneria
Grünschnabel

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3    Montag, 27. September 2004 um 15:47 Uhr
      

öhm... danke erstmal für die info - obwohl ich von so paragraphen dingens ja gar keine ahnung habe - aber, ich glaube das heisst man darf nicht da parken Lachen Lachen


Sympath

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4    Montag, 27. September 2004 um 16:25 Uhr
      

Doch, darfst du, aber dadurch das du dich in einem Anliegerbereich befindest, musst du auch reingefahren sein, also hast du als Kraftfahrzeugführer einen Verkehrsbereich genutzt, obwohl dieser durch Zeichen 250 gesperrt war.


Boneria
Grünschnabel

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5    Montag, 27. September 2004 um 17:02 Uhr
      

jetzt versteh ich gar nichts mehr.... ?(

ok, ich darf also da parken... wenn es nicht ansonsten untersagt ist....
aber, ich darf da nicht reinfahren....

jetzt stellt sich mir aber doch berechtigterweise die frage, wie soll man denn in der strasse parken, wenn man da nicht reinfahren darf??? - ich werde ja wohl bestimmt nicht vor einfahrt in die strasse anhalten, aus dem auto aussteigen und das auto dann auf händen in die strasse reintragen, um es dann dort abzustellen, also da zu parken ... ?(

jetzt verstehe ich also echt gar nichts mehr... Traurig


Sympath

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6    Montag, 27. September 2004 um 17:29 Uhr
      

Parken ist darin egal ob Anlieger oder nicht.

Wenn du Anlieger wärst und falsch parkst = Falschparken

Kein Anlieger und richtig Parken = böse, darfst nicht reinfahren

Kein Anlieger und falsch Parken = doppel böse, nicht reinfahren und böse geparkt.


Boneria
Grünschnabel

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7    Montag, 27. September 2004 um 23:30 Uhr
      

danke sympath - ich glaube ich hab es soweit verstanden....

jetzt kommt aber noch die master frage Lachen

was heisst das denn überhaupt : anlieger? - anlieger ist, wenn man ein anliegen hat..... aber, was soll das sein, oder was soll das auf gar keinen fall sein? ja klar, wenn man da wohnt, dann darf man da reinfahren, wenn man jemanden besuchen will, wohl auch. aber sonst? hm...

bitte, lasst mich nicht dumm sterben !


Wisdom
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8    Dienstag, 28. September 2004 um 06:40 Uhr
      

ich denke! mal das da nur die parken dürfen die da auch amtlich gemeldet sind(Wohnamt) ggf. deren Besucher - damit halt nicht von irgendwelchen die Parkplätze ständig belegt werden.

Im Prinzip wäre es ziemlich schwer nachzuweisen, ob da nun jemand mit Anliegen parkt oder nicht. Es sei denn die Leute da achten streng drauf wer kommt und rufen dann das Ordnungsamt oder so.

Auf jeden Fall würde ich mir dann einen sicheren Parkplatz suchen...


jack200034
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9    Dienstag, 28. September 2004 um 08:53 Uhr
      

 Zitat
Original von Wisdom
ich denke! mal das da nur die parken dürfen die da auch amtlich gemeldet sind(Wohnamt) ggf. deren Besucher - damit halt nicht von irgendwelchen die Parkplätze ständig belegt werden.

Im Prinzip wäre es ziemlich schwer nachzuweisen, ob da nun jemand mit Anliegen parkt oder nicht. Es sei denn die Leute da achten streng drauf wer kommt und rufen dann das Ordnungsamt oder so.

Auf jeden Fall würde ich mir dann einen sicheren Parkplatz suchen...


Du meinst spezielle Anwohnerparkplätze, die auch per Hinweisschilder als solche ausgewiesen werden. Dann haben die Anwohner auch spezielle Ausweise.


Info: Anliegerstrasse
Auf einem Verbotsschild über die Sperre für den Fahrzeugverkehr kann per Aufschrift "Anlieger frei" die Benutzung der Sperrstraße auch Dritten zum Verkehr mit dem Anlieger gestattet sein. Damit haben Besucher, Lieferanten, Kunden u. a. von Anliegern das Recht die ansonsten gesperrte Straße zu nutzen. Nicht erlaubt ist die Durchfahrt von einer freien Straße zur anderen.



P.S. : ...in solchen Fällen suche ich immer die Wohnung die in der Strasse zum Verkauf stehen soll.....


Wisdom
Grünschnabel

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10    Dienstag, 28. September 2004 um 09:11 Uhr
      

das muß ich mir merken.... tongueR tongueR tongueR tongueR :cool:


spookey666
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11    Dienstag, 28. September 2004 um 10:18 Uhr
      

Sagt mir mal bitte in welcher Strasse für Anlieger steht ein Streifenwagen und überprüft ob man da her darf oder nicht?

mfg
spookey


Wisdom
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12    Dienstag, 28. September 2004 um 11:34 Uhr
      

nein, kein Streifenwagen, aber irgendwelche Rentner die die ganze Zeit am Fenster hocken uns schauen wem sie eine reinbraten können... 8o :diablo:


jack200034
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13    Dienstag, 28. September 2004 um 11:57 Uhr
      

 Zitat
Original von spookey666
Sagt mir mal bitte in welcher Strasse für Anlieger steht ein Streifenwagen und überprüft ob man da her darf oder nicht?

mfg
spookey


wenn die Straße gerne als Abkürzung benutzt wird, stehen die gerne da und kassieren... deshalb ist eine Ausrede immer SEHR wichtig und vor allem Geldsparend Lachen


Boneria
Grünschnabel

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14    Dienstag, 28. September 2004 um 13:02 Uhr
      

liebe männer,

danke für die infos... unklar ist mir allerdings noch, was denn als anliegen gilt und was nicht -

z.b. gilt parken in der strasse als anliegen? - was meint ihr?


      

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