T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern
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1 Mittwoch, 25.
Januar 2006 um 17:46 Uhr
JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA...AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA
hxxp://www.heise.de/newsticker/meldung/68801
Wie geil!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!...!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :a :a :a :a :a :a :a :a :a :a :a
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AndrE
Nicht registriert
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2 Mittwoch, 25.
Januar 2006 um 18:07 Uhr
Ganz ruhig brauner...
Es interessiert doch so oder so nen nackten Neger ob gespeichert wird oder nicht.
Im Falle einer illegalen Verbreitung von Software etc, mag man ja da noch eingreifen können, aber wer will es denn überprüfen, wenn sich jmd von Millionen Quellen irgendetwas lädt ?
Ausserdem ist das laden von Filmen allg. Warez illegal und man landet in Einzelhaft, bei Wasser und Brot :M
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt ist Berufung möglich. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. T-Online mochte sich deshalb heise online zufolge zu dem Urteil noch nicht äußern. Es ist allerdings zu erwarten, dass der Internetprovider das Urteil nicht akzeptieren und Berufung einlegen wird. Derzeit ist vor dem Landgericht Darmstadt noch ein zweites Verfahren in ähnlicher Sache anhängig. In diesem Verfahren wurde ein Gutachter bestellt, der die Speicherpraxis von T-Online unter die Lupe nehmen soll.
Geduld...
Ganz ruhig brauner...
Es interessiert doch so oder so nen nackten Neger ob gespeichert wird oder nicht.
Im Falle einer illegalen Verbreitung von Software etc, mag man ja da noch eingreifen können, aber wer will es denn überprüfen, wenn sich jmd von Millionen Quellen irgendetwas lädt ?
Ausserdem ist das laden von Filmen allg. Warez illegal und man landet in Einzelhaft, bei Wasser und Brot :M
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt ist Berufung möglich. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. T-Online mochte sich deshalb heise online zufolge zu dem Urteil noch nicht äußern. Es ist allerdings zu erwarten, dass der Internetprovider das Urteil nicht akzeptieren und Berufung einlegen wird. Derzeit ist vor dem Landgericht Darmstadt noch ein zweites Verfahren in ähnlicher Sache anhängig. In diesem Verfahren wurde ein Gutachter bestellt, der die Speicherpraxis von T-Online unter die Lupe nehmen soll.
Geduld...
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4 Mittwoch, 25.
Januar 2006 um 19:03 Uhr
Ich weiß warum ich bei der Telekom bin/bleib!
Hat auch, man glaub es kaum, seine Vorteile...und das hier ist nicht der Einzige. :cool:
Ich weiß warum ich bei der Telekom bin/bleib!
Hat auch, man glaub es kaum, seine Vorteile...und das hier ist nicht der Einzige. :cool:
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