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(Teures) Rechtliches Problem - Schadenersatz

(Teures) Rechtliches Problem - Schadenersatz


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TriStar
Grünschnabel

Beiträge: 250


User Pic


Dabei seit: 02. Jan 2006
Letzter Login: 21. Jun 2006
 
1    Mittwoch, 08. März 2006 um 16:15 Uhr
      

Folgendes:

Habe heute von einem Anwaltsbüro eine Schadensersatzforderung über exakt 3.589,66€ für ein beschädigtes Kfz erhalten.


Hintergrund der Geschichte war eine Schlägerei Mitte Oktober 2005, bei der ein Freund von mir von 2 Personen aufs Übelste zusammengetreten wurde (22 Brüche nur an Jochbein, Wangenknochen und Kiefer) Ich der zufällig dazukam habe einen der beiden Täter mit einem Schlag ins Gesicht ausser Gefecht gesetzt. Allerdings war die Wucht des Schlages so groß das der Betreffende nach hinten flog und dabei gegen einen dort geparkten Pkw prallte, der laut Schadenersatzforderung "erheblich beschädigt" wurde, genauer gesagt der rechte hintere Kotflügel.

Wurde dazu auch bei der Polizei befragt, konnte mich aber lediglich an eine Beule im Kotflügel erinnern und auch nicht sagen ob sie vorher schon vorhanden war oder nicht.

Nun erhalte ich heute, nach Monaten, völligst unerwartet und unangekündigt eine Rechnung einer Anwaltskanzlei, die von mir die o.g. Summe einfordert, bestehend aus

- Reparaturkosten einer lokalen Werkstatt
- Nutzungsausfall
- Kostenpauschale
- Rechtsanwaltskosten

O-Ton der in der Akte vermerkten polizeilichen Ermittlungen "...hierdurch wurde der rechte hintere Kotflügel des Fahrzeuges erheblich beschädigt." Am Fahrzeug wurden verschiedene Reparaturen vorgenommen, ausgetauscht wurden etwa

- Stossfänger komplett
- Rückleuchten
- Rücksitz
- Hutablage
- Kofferraumdeckel
- Heckscheibe
- Dichtungen, Kleinteile usw.

Nachfrage meinerseits beim Anwaltsbüro der Geschädigten ergab das die Reparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags der ausführenden Werkstatt durchgeführt wurden. Abgesehen von der interessanten Frage warum bei einem beschädigten Kotflügel der Rücksitz getauscht werden muß ergeben sich für mich damit 2 entscheidende Fragen:


- Darf solch eine Reparatur einfach aufgrund eines Kostenvoranschlages der beteiligten und damit je nach Höhe des Schadens bevorteiligten Werkstatt ohne weitere neutrale Überprüfung ausgeführt werden?

- Ist es bei einer aussergerichtlichen "Einigung" wie hier nicht notwendig die anderer Partei zu befragen ob sie mit einer solchen überhaupt einverstanden ist?

Bitte keine Spekulationen, das hilft mir nicht weiter. Danke im Voraus.


TriStar


Piet

Mitgliedschaft beendet
2    Mittwoch, 08. März 2006 um 19:32 Uhr
      

hatte vor 2 jahren eine ähnliche Situation. Nimm dir nen Anwalt!



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Dragonfighter
Grünschnabel

Beiträge: 2179


User Pic


Dabei seit: 28. Jan 2004
Letzter Login: 14. Feb 2008
 
3    Mittwoch, 08. März 2006 um 21:49 Uhr
      

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung noch viel wichtiger private Haftpflichtversicherung? Wenn ja melde diesen Vorfall dort an. Auf jeden Fall eine Person beiziehen die rechtlich fit ist und danach sofort handeln!! LG DF


breitbaulat

Nicht registriert
4    Mittwoch, 08. März 2006 um 22:26 Uhr
      

Soweit ich weiß muss eine ausführlcihe Fotodokumentation des Gutachtens bestehen,denn sonst ist ein Gegengutachten nciht möglich!
Darauf wird Dein Anwalt gehen!
Und man hätte Dir vorher die Chance auf ein GEgengutachten geben müssen!
Auch vertan!
Desweiteren könnte man Deine Fausthiebe gegen den Typen als Notwehr/Bürgerhilfe oder so deuten und somit wäre Deine Haftpflicht dafür zuständig!
Aber das kann Dir Sympi bestimmt genauer erklären!


      

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