Du bist nicht angemeldet: Anmelden Anmelden | Registrieren Anmelden
gehören dusch-schlauch, brause, etc. zur wohnungeinrichtung?

gehören dusch-schlauch, brause, etc. zur wohnungeinrichtung?


Gehe zu Seite:
   
Der Betreiber von zimtrausch.de distanziert sich hiermit ausdrücklich von den hier verfassten Beiträgen laut Telemediengesetz.
Sollte ein Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung


Giganto
Grünschnabel
Beiträge: 6674


User Pic


Dabei seit: 21. Dec 2005
Letzter Login: 20. Apr 2008
 
1    Freitag, 07. April 2006 um 11:12 Uhr
      

hallo!

bei uns ist gestern der schlauch unserer dusche kaputt gegangen. der freundliche mitarbeiter im baumarkt, hat mich darauf gebracht, das diese gegenstände zur wohnungseinrichtung gehören und im falle eines schadens vom vermieter erstetzt werden müssen. kann das jemand bestätigen?


vincent-vega
Grünschnabel

Beiträge: 338


User Pic


Dabei seit: 11. Jan 2006
Letzter Login: 16. Mar 2007
 
2    Freitag, 07. April 2006 um 11:58 Uhr
      

Also bei mir im Mietvertrag steht explizit dass der Duschvorhang zur Wohnungseinrichtung gehört. Also gehe ich davon aus das auch der Duschschlauch dazugehört



Angemeldete Benutzer sehen hier keine Werbeeinblendung.
Giganto
Grünschnabel
Beiträge: 6674


User Pic


Dabei seit: 21. Dec 2005
Letzter Login: 20. Apr 2008
 
3    Freitag, 07. April 2006 um 12:01 Uhr
      

sowas ist bei uns leider nicht exakt definiert.


breitbaulat

Nicht registriert
4    Freitag, 07. April 2006 um 16:33 Uhr
      

also ich bin der meinung(habe ja gerade erst vor kurzem einen Mietvertrag unterzeichnet) das alle Badezimmergarnituren zur Grundversorgung gehören! Also auch der Schlauch,Kopf,Hahn! Aber wie es in einem Schaden geregelt wird,keine Ahnung! Denn es ist ja eine Frage wie der Schaden entstanden ist,ob unsachgemäße Benutzung oder nicht!? Verkalkung ist zum Beispiel eine Sache des Mieters,da man dem Vorbeugen kann! Materialschwäche wiederum Vermieter!


      

Ähnliche Themen