gehören dusch-schlauch, brause, etc. zur wohnungeinrichtung?
Gehe zu Seite:
Sollte ein Beitrag Ihre Rechte verletzen bitten wir um Benachrichtigung
1 Freitag, 07.
April 2006 um 11:12 Uhr
hallo!
bei uns ist gestern der schlauch unserer dusche kaputt gegangen. der freundliche mitarbeiter im baumarkt, hat mich darauf gebracht, das diese gegenstände zur wohnungseinrichtung gehören und im falle eines schadens vom vermieter erstetzt werden müssen. kann das jemand bestätigen?
hallo!
bei uns ist gestern der schlauch unserer dusche kaputt gegangen. der freundliche mitarbeiter im baumarkt, hat mich darauf gebracht, das diese gegenstände zur wohnungseinrichtung gehören und im falle eines schadens vom vermieter erstetzt werden müssen. kann das jemand bestätigen?
2 Freitag, 07.
April 2006 um 11:58 Uhr
Also bei mir im Mietvertrag steht explizit dass der Duschvorhang zur Wohnungseinrichtung gehört. Also gehe ich davon aus das auch der Duschschlauch dazugehört
Also bei mir im Mietvertrag steht explizit dass der Duschvorhang zur Wohnungseinrichtung gehört. Also gehe ich davon aus das auch der Duschschlauch dazugehört
Angemeldete Benutzer sehen hier keine Werbeeinblendung.
breitbaulat
Nicht registriert
Nicht registriert
4 Freitag, 07.
April 2006 um 16:33 Uhr
also ich bin der meinung(habe ja gerade erst vor kurzem einen Mietvertrag unterzeichnet) das alle Badezimmergarnituren zur Grundversorgung gehören! Also auch der Schlauch,Kopf,Hahn! Aber wie es in einem Schaden geregelt wird,keine Ahnung! Denn es ist ja eine Frage wie der Schaden entstanden ist,ob unsachgemäße Benutzung oder nicht!? Verkalkung ist zum Beispiel eine Sache des Mieters,da man dem Vorbeugen kann! Materialschwäche wiederum Vermieter!
also ich bin der meinung(habe ja gerade erst vor kurzem einen Mietvertrag unterzeichnet) das alle Badezimmergarnituren zur Grundversorgung gehören! Also auch der Schlauch,Kopf,Hahn! Aber wie es in einem Schaden geregelt wird,keine Ahnung! Denn es ist ja eine Frage wie der Schaden entstanden ist,ob unsachgemäße Benutzung oder nicht!? Verkalkung ist zum Beispiel eine Sache des Mieters,da man dem Vorbeugen kann! Materialschwäche wiederum Vermieter!
