mein erster Autoverkauf ....grübel
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1 Mittwoch, 12.
Juli 2006 um 13:26 Uhr
Hi. Da ich dieses mal, statt das auto zu tode zu fahren, es an einen ersatzteil-suchenden verscherbeln möchte (1 monat noch Tüv):
was muss ich beachten?
1. keine ahnung, ob es fährt (ich teste es), da es nen kriechstrom dank meines kleinen bruders hatte
2. Nummernschilder, kriegt er die mit, was ist, wenn er mit denen nen Unfall baut und abhaut... wegen Belangung
3. FZ-Brief/SChein... klar, er kriegt beides
4. kaufvertrag... gibts Vordrucke?
5. Abmeldung beim kfz amt und bei der Versicherung -> mit kopie kaufvertrag?
Danke
Hi. Da ich dieses mal, statt das auto zu tode zu fahren, es an einen ersatzteil-suchenden verscherbeln möchte (1 monat noch Tüv):
was muss ich beachten?
1. keine ahnung, ob es fährt (ich teste es), da es nen kriechstrom dank meines kleinen bruders hatte
2. Nummernschilder, kriegt er die mit, was ist, wenn er mit denen nen Unfall baut und abhaut... wegen Belangung
3. FZ-Brief/SChein... klar, er kriegt beides
4. kaufvertrag... gibts Vordrucke?
5. Abmeldung beim kfz amt und bei der Versicherung -> mit kopie kaufvertrag?
Danke
Platzhoersch
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2 Mittwoch, 12.
Juli 2006 um 18:53 Uhr
Nein. Vorm Verkauf meldest du die Karre ab. Der soll sich
Kurzzeitkennzeichen holen. Sonst muss deine Versicherung
ran, wenn er Müll macht...
Nein. Vorm Verkauf meldest du die Karre ab. Der soll sich
Kurzzeitkennzeichen holen. Sonst muss deine Versicherung
ran, wenn er Müll macht...
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Platzhoersch
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4 Mittwoch, 12.
Juli 2006 um 18:56 Uhr
Vordruck Kfz-Kaufvertrag Muste...r - Kfz-Kaufvertrag kostenlos
Vordruck Kfz-Kaufvertrag Muste...r - Kfz-Kaufvertrag kostenlos
5 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 00:16 Uhr
schein behälst du nach dem abmelden demnach auch, und was klar sein sollte: erst kohle, dann brief!
schein behälst du nach dem abmelden demnach auch, und was klar sein sollte: erst kohle, dann brief!
6 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 07:13 Uhr
- mußt nicht abmelden - nur im Kaufvertrag genau Datum und Zeit der Übergabe festhalten (siehe Vordruck), wenn was passiert wird das so weitergegeben
- Adresse und Personalien genau überprüfen mit Passo
- sämtliche Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche fallen weg aufgrund Privatverkauf (gekauft wie gesehen bzw. gefahren)
- Schein ist uninteressant, den Brief gibt's bei Barzahlung, keine Überweisungen, Schecks - nur BARES!!!
- es ist immer gut, wenn du noch jemand dabei hast - manche fangen dann an rumzudrücken, wollen noch tiefer handeln etc.
- mußt nicht abmelden - nur im Kaufvertrag genau Datum und Zeit der Übergabe festhalten (siehe Vordruck), wenn was passiert wird das so weitergegeben
- Adresse und Personalien genau überprüfen mit Passo
- sämtliche Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche fallen weg aufgrund Privatverkauf (gekauft wie gesehen bzw. gefahren)
- Schein ist uninteressant, den Brief gibt's bei Barzahlung, keine Überweisungen, Schecks - nur BARES!!!
- es ist immer gut, wenn du noch jemand dabei hast - manche fangen dann an rumzudrücken, wollen noch tiefer handeln etc.
Aurora
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7 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 08:52 Uhr
Klar wird das weitergegeben, nur interessiert das bei der Versicherung niemanden. Solange der Wagen auf Deinen Namen zugelassen ist, haftest Du auch für ihn.
Darüber hinaus ist es Deine Schadenfreiheitsklasse, die hochgestuft wird.
| Zitat von Wisdom | |
|
Klar wird das weitergegeben, nur interessiert das bei der Versicherung niemanden. Solange der Wagen auf Deinen Namen zugelassen ist, haftest Du auch für ihn.
Darüber hinaus ist es Deine Schadenfreiheitsklasse, die hochgestuft wird.
8 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 09:28 Uhr
nein, eben nicht... auschlaggebend ist die Zeit und das beide Unterschriften auf dem Vertrag vorhanden sind, ggf. zum nachprüfen... deswegen auch die Personalien überprüfen, das es stimmt...
alles schon aus leidiger eigener Erfahrung mitgemacht und auch keine Probs bekommen - war damals ein Motorrad. Du bist dann kein Eigentümer mehr des Fahrzeugs somit hast du auch keine Schadensersatzansprüche zu decken.
nein, eben nicht... auschlaggebend ist die Zeit und das beide Unterschriften auf dem Vertrag vorhanden sind, ggf. zum nachprüfen... deswegen auch die Personalien überprüfen, das es stimmt...
alles schon aus leidiger eigener Erfahrung mitgemacht und auch keine Probs bekommen - war damals ein Motorrad. Du bist dann kein Eigentümer mehr des Fahrzeugs somit hast du auch keine Schadensersatzansprüche zu decken.
Platzhoersch
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9 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 09:30 Uhr
Und wer kommt dann für den Schaden auf?
Beim Kurzeitkennzeichen braucht man ja
immmerhin noch ne Doppelkarte. Da wäre
es ja klar.
Und wer kommt dann für den Schaden auf?
Beim Kurzeitkennzeichen braucht man ja
immmerhin noch ne Doppelkarte. Da wäre
es ja klar.
Aurora
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10 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 09:56 Uhr
@Wisdom
Dann hast Du Schwein gehabt!
Ich habe eben gerade nochmal mit einer Kollegin gesprochen, die die Schadensabwicklung bearbeitet. Du kannst, nachdem Du das Kfz veräußert hast mit dem schriftlichen Zusatz im Kaufvertrag, dass sich der Käufer verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von zwei Tagen umzumelden, der Versicherung Bescheid geben. Es wird dann ein Vermerk erstellt.
Baut der Käufer (dessen Personalien die Versicherung nun kennt) in der Zeit in der das Kfz noch nicht umgemeldet ist einen Unfall, bist Du nichtsdestotrotz immer noch der Eingetragene und damit in der Pflicht, für den Schaden aufzukommen.
Das, was Du machen kannst (oder die Versicherung) ist, den Käufer in Regress zu nehmen. Wenn Du an einen ehrlichen Käufer geraten bist, klappt das. Wenn nicht, hast Du Pech gehabt.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich also ebenfalls... :wacko:
@Wisdom
Dann hast Du Schwein gehabt!
Ich habe eben gerade nochmal mit einer Kollegin gesprochen, die die Schadensabwicklung bearbeitet. Du kannst, nachdem Du das Kfz veräußert hast mit dem schriftlichen Zusatz im Kaufvertrag, dass sich der Käufer verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von zwei Tagen umzumelden, der Versicherung Bescheid geben. Es wird dann ein Vermerk erstellt.
Baut der Käufer (dessen Personalien die Versicherung nun kennt) in der Zeit in der das Kfz noch nicht umgemeldet ist einen Unfall, bist Du nichtsdestotrotz immer noch der Eingetragene und damit in der Pflicht, für den Schaden aufzukommen.
Das, was Du machen kannst (oder die Versicherung) ist, den Käufer in Regress zu nehmen. Wenn Du an einen ehrlichen Käufer geraten bist, klappt das. Wenn nicht, hast Du Pech gehabt.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt sich also ebenfalls... :wacko:
11 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 10:19 Uhr
Bei Bares wäre ich grundsätzlich vorsichtig, wenn der Käufer fremd ist. Da ist eine Überweisung wesentlich sicherer.
Als meine Eltern ihren letzten Wagen privat verkauft haben, habe ich zur Bedingung gemacht, dass der Käufer zu normalen Banköffnungszeiten den Wagen abholt und (bar) bezahlt, damit ich das Geld gleich auf das Konto meiner Eltern einzahlen kann (Stichwort: Falschgeld).
| Zitat von Wisdom | |
|
Bei Bares wäre ich grundsätzlich vorsichtig, wenn der Käufer fremd ist. Da ist eine Überweisung wesentlich sicherer.
Als meine Eltern ihren letzten Wagen privat verkauft haben, habe ich zur Bedingung gemacht, dass der Käufer zu normalen Banköffnungszeiten den Wagen abholt und (bar) bezahlt, damit ich das Geld gleich auf das Konto meiner Eltern einzahlen kann (Stichwort: Falschgeld).
Nightwitch
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12 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 10:24 Uhr
Oh mann, wenn man das so liest dann traut man sich ja garnicht mehr an fremde Menschen. Nepp und Betrug soweit das Auge blickt. Da lohnt es sich doch wirklich das Auto für ein paar Euros (wenns denn dann mal nur so wenige weniger sein würde) an einen Händler zu verscherbeln. Sicher ist dein Auto nicht mehr wirklich viel wert, allerdings lohnt sich bei Fahrzeugen die mehr wert sind noch ein Gutachten. Damit du dein Gefährt nicht zu billig weggibst
Oh mann, wenn man das so liest dann traut man sich ja garnicht mehr an fremde Menschen. Nepp und Betrug soweit das Auge blickt. Da lohnt es sich doch wirklich das Auto für ein paar Euros (wenns denn dann mal nur so wenige weniger sein würde) an einen Händler zu verscherbeln. Sicher ist dein Auto nicht mehr wirklich viel wert, allerdings lohnt sich bei Fahrzeugen die mehr wert sind noch ein Gutachten. Damit du dein Gefährt nicht zu billig weggibst

13 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 10:27 Uhr
hmm, wird aber sehr sehr wenig sein, wenn ichs zu einem händler gebe.... da kein tüv mehr drauf gegeben wird, und kfz-werkstätten, hmm, dafür sind die teile zu alt (leider)
hmm, wird aber sehr sehr wenig sein, wenn ichs zu einem händler gebe.... da kein tüv mehr drauf gegeben wird, und kfz-werkstätten, hmm, dafür sind die teile zu alt (leider)
Nightwitch
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15 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 12:03 Uhr
dann hatte ich wirklich Glück!!! Hatte diesbezüglich extra bei meiner Versicherung nochmal nachgefragt... sie sagten der Vermerk auf dem Kaufvertrag würde reichen im Falle eines Unfalles... nunja, vielleicht wollten sie sich nicht weiter Arbeit machen...
was das Falschgeld betrifft - kann man es ja notfalls kontrollieren... das geht auch ohne Apparatur recht einfach. Denn eine Überweisung ist auch schnell zurückgebucht und der Brief ist weg...
dann hatte ich wirklich Glück!!! Hatte diesbezüglich extra bei meiner Versicherung nochmal nachgefragt... sie sagten der Vermerk auf dem Kaufvertrag würde reichen im Falle eines Unfalles... nunja, vielleicht wollten sie sich nicht weiter Arbeit machen...
was das Falschgeld betrifft - kann man es ja notfalls kontrollieren... das geht auch ohne Apparatur recht einfach. Denn eine Überweisung ist auch schnell zurückgebucht und der Brief ist weg...
Aurora
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16 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 12:04 Uhr
Soweit ich weiß, kann eine Überweisung nicht zurückgeholt werden. Deswegen ist es ja auch so sicher!
| Zitat von Wisdom | |
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Soweit ich weiß, kann eine Überweisung nicht zurückgeholt werden. Deswegen ist es ja auch so sicher!
Nightwitch
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17 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 12:17 Uhr
Doch, von der Bank. Online geht es nicht, aber wenn du noch die alte Variante mit ausfüllen und zur Bank bringen machts, wirds überwiesen und bei mangelnder Deckung von der Bank zurück überwiesen.
Doch, von der Bank. Online geht es nicht, aber wenn du noch die alte Variante mit ausfüllen und zur Bank bringen machts, wirds überwiesen und bei mangelnder Deckung von der Bank zurück überwiesen.
18 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 12:18 Uhr
Falschgeld leicht erkennen? Nein, dass kann ich Dir als Bankkaufmann sagen.
Das Risiko würde ich bei ein paar Tausend Euro nicht eingehen wollen. Sollte es welches sein bist Du der Dumme und stehst mit leeren Händen da.
Ist das Geld einmal auf Deinem Konto, kann es nicht wieder zurückgeholt werden. Von daher 100%ig sicher.
| Zitat von Wisdom | |
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Falschgeld leicht erkennen? Nein, dass kann ich Dir als Bankkaufmann sagen.
Das Risiko würde ich bei ein paar Tausend Euro nicht eingehen wollen. Sollte es welches sein bist Du der Dumme und stehst mit leeren Händen da.
Ist das Geld einmal auf Deinem Konto, kann es nicht wieder zurückgeholt werden. Von daher 100%ig sicher.
19 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 12:19 Uhr
Falsch. Von der Bank wird die Überweisung gar nicht erst ausgeführt, wenn das Konto nicht gedeckt ist.
Zurückgeholt werden kann es nur innerhalb von ein paar Stunden, aber auch nur dann, wenn das Geld noch nicht "unterwegs" ist.
| Zitat von Nightwitch | |
|
Falsch. Von der Bank wird die Überweisung gar nicht erst ausgeführt, wenn das Konto nicht gedeckt ist.
Zurückgeholt werden kann es nur innerhalb von ein paar Stunden, aber auch nur dann, wenn das Geld noch nicht "unterwegs" ist.
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20 Donnerstag, 13.
Juli 2006 um 13:37 Uhr
Naja, aber ich stehe trotzdem dumm aus der Wäsche, wenn der Typ die Überweisung fertig macht dir die Durchschrift in die Hand drückt und sagt "da überwiesen, und jetzt her mit dem Brief"
und das Konto ist halt doch nicht gedeckt.
Ich denke ich würde wirklich die Variante, wir gehen gemeinsam zur Bank, dort zahlen wir das gemeinsam auf mein Konto ein und wenn das geschehen ist, drück ich dir noch in der Bank den Brief in die Hand vorziehen
Oder halt wie bei ebay, Versand bzw übergabe nur, wenn das Geld auf meinem Konto ist.
Naja, aber ich stehe trotzdem dumm aus der Wäsche, wenn der Typ die Überweisung fertig macht dir die Durchschrift in die Hand drückt und sagt "da überwiesen, und jetzt her mit dem Brief"
und das Konto ist halt doch nicht gedeckt.
Ich denke ich würde wirklich die Variante, wir gehen gemeinsam zur Bank, dort zahlen wir das gemeinsam auf mein Konto ein und wenn das geschehen ist, drück ich dir noch in der Bank den Brief in die Hand vorziehen
Oder halt wie bei ebay, Versand bzw übergabe nur, wenn das Geld auf meinem Konto ist.

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