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Unterstützung in der Ausbildungszeit

Unterstützung in der Ausbildungszeit


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openMfly
Grünschnabel

Beiträge: 4569


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Dabei seit: 12. Jan 2006
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1    Mittwoch, 30. August 2006 um 17:59 Uhr
      

Was für Unterstützung kann man während der beruflichen Ausbildung beantragen, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt?
Ich hab mal im Netz nachgelesen und bin nur auf Kindergeld und Berufsausbildungsbeihilfe gestoßen.
Hat hier jemand vielleicht Erfahrung damit gemacht?

Zu was sind die Eltern eigentlich verpflichtet, wenn dass Kind über 18 ist und freiwillig ausgezogen ist?
Müssen die trotz Ausbildungslohn Unterhalt oder sowas zahlen?

An welche behördliche Stelle wendet man sich am besten mit solchen Fragen?


Giganto
Grünschnabel
Beiträge: 6674


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Dabei seit: 21. Dec 2005
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2    Mittwoch, 30. August 2006 um 18:04 Uhr
      

also bis das kind noch nicht das 27. lebenjahr erreicht hat und noch nicht auf eigenen beinen steht (keine berufsausbildung abgeschlossen hat), gibts ja kindergeld.

neben der berufsausbildungs-beihilfe kann man wohl einen zuschuss zur miete der wohnung beantragen, bzw. einen sog. wohnberechtigungsschein beantragen. die wohnungen sind ja in der regel günstiger.

im zweifelsfall würde ich mal beim sozialamt (hört sich doof an) erkundigen. die sollten bei solchen angelegenheiten zur seite stehen.

die eltern sind wohl über die bereits genannten freigabe von resourcen zu keinen weitern "zuschüssen" verpflichtet, soweit ich weiss.



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PEOPLES
Grünschnabel

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3    Mittwoch, 30. August 2006 um 18:10 Uhr
      

 Zitat
Zu was sind die Eltern eigentlich verpflichtet, wenn dass Kind über 18 ist und freiwillig ausgezogen ist?


ich denke zu nichts, aber wenn doch, dann wäre das erzwingen solcher mittel, in meinen augen das ende einer beziehung, und auch wenn dir diese momentan auf den senkel geht, später, wenn man sich nicht so oft sieht, bessert sich das i.d.R.

 Zitat
An welche behördliche Stelle wendet man sich am besten mit solchen Fragen?

nennt sich ausbildungsbeihilfe und kommt vom arbeitsamt, richtet sich aber mitunter an die höhe des verdienstes deiner eltern, aber ich würde mir da auf der "agentur für arbeit" nen termin geben lassen.

einfach probieren, und von vornherein "professionell" rangehen, sprich geschäftsbrief mit entsprechendem inhalt benutzten, ect.
ich hab zwar nichts vom arbeitsamt bekommen, aber so voll auf meine kosten wärend des bundes gekommen, die mir die unterhaltssicherungsbehörde schuldig war (da ging kein cent verlohren Lachen)


openMfly
Grünschnabel

Beiträge: 4569


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Dabei seit: 12. Jan 2006
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4    Mittwoch, 30. August 2006 um 18:49 Uhr
      

Danke schonmal für die Tipps.
Es geht übrigens nicht um mich.

Bei der Beratungsstelle hatte ich an was generelles gedacht. Also ne Einrichtung die ne Beratung für die komplette Situation geben kann. Wo man mal erfährt, was einem zusteht und wo man was bekommt.
Ich hab auch schon was gelesen von ner Beratung beim Jugendamt oder Amtsgericht, die für unter 21 jährige umsonst ist.

Vielleicht kommen hier ja noch paar Tipps.


      

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