Ärger mit der GEZ
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1 Sonntag, 26.
November 2006 um 17:05 Uhr
Hallo liebe Community! Ich hab am Wochenende einen Brief von der GEZ erhalten, es war allerdings nicht der erste Brief von denen. Sie drohen mir jetzt mit Anzeige und Hausdurchsuchung weil ich zu Auskünften verpflichtet bin und bisher auf keinen ihre Briefe geantwortet habe. Jetzt bin ich natürlich eingeschüchtert frage mich aber ob die sowas wirklich machen dürfen? Im grunde habe ich nichts zu befürchten weil mein Freund angemeldet ist.
Hallo liebe Community! Ich hab am Wochenende einen Brief von der GEZ erhalten, es war allerdings nicht der erste Brief von denen. Sie drohen mir jetzt mit Anzeige und Hausdurchsuchung weil ich zu Auskünften verpflichtet bin und bisher auf keinen ihre Briefe geantwortet habe. Jetzt bin ich natürlich eingeschüchtert frage mich aber ob die sowas wirklich machen dürfen? Im grunde habe ich nichts zu befürchten weil mein Freund angemeldet ist.
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3 Sonntag, 26.
November 2006 um 17:40 Uhr
[x] ich habe keinerlei rundfunkgeräte
und ruhe, angenehme, himmlische ruhe.
[x] ich habe keinerlei rundfunkgeräte
und ruhe, angenehme, himmlische ruhe.
Piet
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4 Sonntag, 26.
November 2006 um 17:53 Uhr
:daumehho:
ergänzend dazu noch 2 interessante Artikel:
http://ftp.rundfunkgebuehrenzahler.de/GoldeneRegeln.pdf
http://ftp.rundfunkgebuehrenza...funkgebuehrenbeauftragter.pdf
| Zitat von Patient;125649 | |
|
:daumehho:
ergänzend dazu noch 2 interessante Artikel:
http://ftp.rundfunkgebuehrenzahler.de/GoldeneRegeln.pdf
http://ftp.rundfunkgebuehrenza...funkgebuehrenbeauftragter.pdf
5 Montag, 27.
November 2006 um 20:10 Uhr
Ihr meint also, ich kann diese Schreiben getrost Ignorieren ohne das Ärger auf mich zukommt? Habt ihr persönliche Erfahrungen mit der GEZ?
Ihr meint also, ich kann diese Schreiben getrost Ignorieren ohne das Ärger auf mich zukommt? Habt ihr persönliche Erfahrungen mit der GEZ?
Piet
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6 Montag, 27.
November 2006 um 20:14 Uhr
Ich selber nicht, da ich keine gez bezahlen muss. Meine Ex hingegen wirft seit mittlerweile 2 jahren die Briefe der Gez ungeöffnet in den Mülleimer, bisher ohne Schwierigkeiten.
| Zitat von Lisa;125719 | |
|
Ich selber nicht, da ich keine gez bezahlen muss. Meine Ex hingegen wirft seit mittlerweile 2 jahren die Briefe der Gez ungeöffnet in den Mülleimer, bisher ohne Schwierigkeiten.
Nightwitch
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7 Montag, 27.
November 2006 um 20:45 Uhr
Wenn se vor deiner Haustür stehen (bzw auf deinem Privatgelände, darauf dürfen sie nämlich net), dann bittest du sie höflich zu gehen, kommen sie dem nicht nach, Polizei anrufen
Die freuen sich dann schon
Wenn se vor deiner Haustür stehen (bzw auf deinem Privatgelände, darauf dürfen sie nämlich net), dann bittest du sie höflich zu gehen, kommen sie dem nicht nach, Polizei anrufen

Die freuen sich dann schon

8 Montag, 27.
November 2006 um 22:13 Uhr
jup, einfach in die "ablage 17". und sich nen scheiss drum scheren.
die haben null komma nichts in der hand, und beamte sind die auch nicht, und es gibt auch keine technsichen geräte mit dennen man ein radio oder fernseher orten könnte.
das ist nichts weiter als ne ordnungswidrigkeit, und deswegen unterschriebt kein richter einen durchsuchungsbefehl, und die bullen haben ja auch keinen grund, zu behaupten es sei gefahr in verzug, oder sowas.
-> keep cool
jup, einfach in die "ablage 17". und sich nen scheiss drum scheren.
die haben null komma nichts in der hand, und beamte sind die auch nicht, und es gibt auch keine technsichen geräte mit dennen man ein radio oder fernseher orten könnte.
das ist nichts weiter als ne ordnungswidrigkeit, und deswegen unterschriebt kein richter einen durchsuchungsbefehl, und die bullen haben ja auch keinen grund, zu behaupten es sei gefahr in verzug, oder sowas.
-> keep cool
9 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 10:43 Uhr
Ich fühle mich dabei nicht so wohl. Wie hoch kann denn eine Strafe sein wenn sie mich doch erwischen in meinem Auto zum Beispiel? Da können sie mich und mein Autoradio sehen. Gilt das? Fernsehen ist ja egal. Da bezahlen wir ja.
Ich fühle mich dabei nicht so wohl. Wie hoch kann denn eine Strafe sein wenn sie mich doch erwischen in meinem Auto zum Beispiel? Da können sie mich und mein Autoradio sehen. Gilt das? Fernsehen ist ja egal. Da bezahlen wir ja.
powersofti
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10 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 10:53 Uhr
Strafe wird warscheinlich nicht fällig allerdings musst du nachzahlen
| Zitat von Lisa;125965 | |
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Strafe wird warscheinlich nicht fällig allerdings musst du nachzahlen
11 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 10:54 Uhr
dann müssen sie zuordnen, daß das Auto dir gehört. Dh. Einblick in NUmmernschilder und Informationsquellen.
Mein Autoradio ist z.B. defekt. Die GEZ kann mir sehr gern ein funktionierendes schicken
dann müssen sie zuordnen, daß das Auto dir gehört. Dh. Einblick in NUmmernschilder und Informationsquellen.
Mein Autoradio ist z.B. defekt. Die GEZ kann mir sehr gern ein funktionierendes schicken

12 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 11:07 Uhr
Powersofti: Das meinte ich auch.
Lykaon: Dürfen die eine Abfrage machen wem das Auto gehört? Muß ich nicht Geld zahlen wenn ich höre egal wem es gehört?
Powersofti: Das meinte ich auch.
Lykaon: Dürfen die eine Abfrage machen wem das Auto gehört? Muß ich nicht Geld zahlen wenn ich höre egal wem es gehört?
13 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 11:28 Uhr
das weiss ich nicht, gewisse Ämter, Mitarbeiter könnten durchaus recht freizügig mit (eigentlich geheimen?) Informationen umgehen.
das weiss ich nicht, gewisse Ämter, Mitarbeiter könnten durchaus recht freizügig mit (eigentlich geheimen?) Informationen umgehen.
powersofti
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14 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 11:40 Uhr
Du könntest aber hören wenn du es reparieren lassen würdest ergo, du musst zahlen
| Zitat von Lykaon;125971 | |
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Du könntest aber hören wenn du es reparieren lassen würdest ergo, du musst zahlen
15 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 11:45 Uhr
es ist von 1989... dh. selbst bei einem defekten TV in der Wohnung müsste ich theoretisch GEZ zahlen?
Über den Satz "Grundsätzlich ist jeder, der ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält, zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet" kann man in dieser Hinsicht streiten...
es ist von 1989... dh. selbst bei einem defekten TV in der Wohnung müsste ich theoretisch GEZ zahlen?
Über den Satz "Grundsätzlich ist jeder, der ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält, zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet" kann man in dieser Hinsicht streiten...
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16 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 11:58 Uhr
das Urteil wurde in der nächsten Instanz aufgehoben
Hört sich doch gut an :mrgreen:
| Zitat | |
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das Urteil wurde in der nächsten Instanz aufgehoben
| Zitat | |
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Hört sich doch gut an :mrgreen:
17 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 12:03 Uhr
danke für die Info :mrgreen: (ich bin eh Zahler, von daher)...
Bei den Maßnahmen der GEZ-Mitarbeiter ist eine solche Reaktion allerdings (leider) vorherzusehen gewesen
danke für die Info :mrgreen: (ich bin eh Zahler, von daher)...
Bei den Maßnahmen der GEZ-Mitarbeiter ist eine solche Reaktion allerdings (leider) vorherzusehen gewesen
18 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 12:07 Uhr
Dabei kann es nur um einen schlechten Scherz handeln. Wenn ich ein kaputtes Gerät in der Wohnung herumstehen habe, muß ich dafür Gebühren zahlen? Gerichte unterstützen so einen Schwachsinn?
Dabei kann es nur um einen schlechten Scherz handeln. Wenn ich ein kaputtes Gerät in der Wohnung herumstehen habe, muß ich dafür Gebühren zahlen? Gerichte unterstützen so einen Schwachsinn?
powersofti
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19 Freitag, 01.
Dezember 2006 um 12:43 Uhr
Noch mehr Schwachsinn
| Zitat von Lisa;125991 | |
|
Noch mehr Schwachsinn
| Zitat | |
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20 Sonntag, 03.
Dezember 2006 um 15:59 Uhr
da wundert sich die gez wirklich darüber, das am liebsten jeder bundesbürger (den ich persönlich kenne und zu dieser thematik befragt habe) einen grossen bogen um diese ??? behörde ??? macht.
da wundert sich die gez wirklich darüber, das am liebsten jeder bundesbürger (den ich persönlich kenne und zu dieser thematik befragt habe) einen grossen bogen um diese ??? behörde ??? macht.
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