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urlaubsanspruch in den ferien- moralische oder gesetzliche regelung

urlaubsanspruch in den ferien- moralische oder gesetzliche regelung


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Giganto
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1    Sonntag, 31. Dezember 2006 um 11:36 Uhr
      

eltern mit schulpflichtigen kindern werden in der jahresurlaubsplanung bevorzugt behandelt.

beruht das ganze auf einer gesetzlichen regelung oder handelt es sich dabei um ein ungeschriebenes gesetz?

warum ich das frage: meine frau arbeitet ab februar wieder an einer schule, als lehrerin. wenn wir gemeinsam urlaub machen wollen, geht das natürlich dann nur in den schulferien.

werde ich nun also gleichbehandelt (laut gesetz) oder ist das eh hinfällig, weil es kein solches gesetz gibt?


rocherie
Grünschnabel

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2    Sonntag, 31. Dezember 2006 um 12:07 Uhr
      

hi..

meines Wissens nach gibt es kein Gesetz dafür. Aber das gibt es auch nicht für Eltern schulpflichtiger Kinder. Wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub in den Ferien erlaubt..dann hat man geloost.

Allerdings: üblicherweise ist es ja so, daß man Urlaub im Team abspricht. Und wenn klar ist, daß deine Frau nur in den Schulferien Urlaub machen kann, dann wird es dafür schon eine Lösung geben.
Wer nicht unbedingt in den Schulferien Urlaub machen muss (die Preise jeglicher Reisen sind auch deutlich höher dann) wird sich hüten, in dieser Zeit Urlaub machen zu wollen.

Schlecht siehts halt aus, wenn du nur KollegInnen hast mit schulpflichtigen Kindern. Da aber im Jahr rund 3 Monate Schulferien sind, wird sich sicherlich eine Zeit finden lassen. Man selber hat ja als normaler Arbeitnehmer nur rund 5 oder 6 Wochen.

Ansonsten mein Tip: Versucht so früh wie möglich einen Plan zu erstellen, wenn du deine Situation schilderst wird man sicherlich auch dafür Verständnis haben.

Nur ne Rechtsgrundlage..die gibt es meines Wissens nach nicht.

Wie immer im Leben: bischen goodwill ist immer dabei ;-)



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Giganto
Grünschnabel
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3    Sonntag, 31. Dezember 2006 um 12:10 Uhr
      

 Zitat von rocherie;127546
hi..

meines Wissens nach gibt es kein Gesetz dafür. Aber das gibt es auch nicht für Eltern schulpflichtiger Kinder. Wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub in den Ferien erlaubt..dann hat man geloost.

Allerdings: üblicherweise ist es ja so, daß man Urlaub im Team abspricht. Und wenn klar ist, daß deine Frau nur in den Schulferien Urlaub machen kann, dann wird es dafür schon eine Lösung geben.
Wer nicht unbedingt in den Schulferien Urlaub machen muss (die Preise jeglicher Reisen sind auch deutlich höher dann) wird sich hüten, in dieser Zeit Urlaub machen zu wollen.

Schlecht siehts halt aus, wenn du nur KollegInnen hast mit schulpflichtigen Kindern. Da aber im Jahr rund 3 Monate Schulferien sind, wird sich sicherlich eine Zeit finden lassen. Man selber hat ja als normaler Arbeitnehmer nur rund 5 oder 6 Wochen.

Ansonsten mein Tip: Versucht so früh wie möglich einen Plan zu erstellen, wenn du deine Situation schilderst wird man sicherlich auch dafür Verständnis haben.

Nur ne Rechtsgrundlage..die gibt es meines Wissens nach nicht.

Wie immer im Leben: bischen goodwill ist immer dabei ;-)


bisher hat sich das im kollegenkreis auch immer gut vereinbaren lassen. ich will da jetzt auch nicht mit der brechstange ran.

als das thema für mich aktuell geworden ist, habe ich mich natürlich auch entsprechend interessiert, bisher aber immer nur solche rückmeldungen erhalten wie von dir jetzt: scheinbar gibt es für einen solchen fall keinen rechtlichen anspruch (also wenn man schulpflichtige kinder hat im verhältnis zu kollegen die keine haben.).


masso
Grünschnabel

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4    Montag, 01. Januar 2007 um 19:40 Uhr
      

Ich bin der Meinung, dass es ein solches Gesetz gibt. Gleichbehandelt kannst Du deswegen aber bestimmt nicht werden.


Giganto
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5    Montag, 01. Januar 2007 um 19:48 Uhr
      

 Zitat von masso;127638
Ich bin der Meinung, dass es ein solches Gesetz gibt. Gleichbehandelt kannst Du deswegen aber bestimmt nicht werden.


wenn es ein solches gesetzt gibt, dann immer her mit den links oder paragraphen.

warum bist du der meinung, das die gleichbehandlung dann für mich nicht gilt? im grunde sitze ich doch im selben boot (rein theoretisch)?


masso
Grünschnabel

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6    Montag, 01. Januar 2007 um 19:57 Uhr
      

Es heißt Bundesurlaubsgesetz und ist hier einzusehen. Mindesturlaubsgesetz für ...(Bundesurlaubsgesetz - BUrlG)

 Zitat
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.


Mir fällt gerade kein Beispiel ein. Aber nirgendwo wird stehen, dass irgendwer dazu verpflichtet ist, jemandem Urlaub zu einem Zeitpunkt genehmigen zu müssen, an dem der Ehepartner auch Urlaub hat.

Meine Freundin ist z.B. Kindergärtnerin. Sie hat immer zwischen Weihnachtenn und Neujahr frei, da der Kindergarten zu dem Zeitpunkt zu hat. Wäre ich noch Schaltermaus in der Bank, würde ich zu diesen "Kampftagen" nie und nimmer freibekommen, ... und das mit gutem Grund. Zwinker


Giganto
Grünschnabel
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7    Montag, 01. Januar 2007 um 20:01 Uhr
      

danke für den text. interessant.

dein beispiel mit weihnachten ist natürlich von extremer art. niemals würde ich auch nur im ansatz (kinderlos) auf die idee kommen, mit einem paar das kinder hat zu dieser zeit zu konkurieren. zu anderen gelegenheiten allerdings doch :alki:


masso
Grünschnabel

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8    Montag, 01. Januar 2007 um 20:08 Uhr
      

 Zitat von Giganto;127643
danke für den text. interessant.

dein beispiel mit weihnachten ist natürlich von extremer art. niemals würde ich auch nur im ansatz (kinderlos) auf die idee kommen, mit einem paar das kinder hat zu dieser zeit zu konkurieren. zu anderen gelegenheiten allerdings doch :alki:


Die extreme Art sollte eigentlich nur deutlich machen, dass man aus der Situation des Ehepartners wahrscheinlich keinen Rechtsanspruch für sich geltend machen kann. Aber ich bin kein Jurist ...

Versuchen würde ich es mit dem Paragraphen dennoch. shisha


Giganto
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9    Montag, 01. Januar 2007 um 21:59 Uhr
      

 Zitat von masso;127646
Die extreme Art sollte eigentlich nur deutlich machen, dass man aus der Situation des Ehepartners wahrscheinlich keinen Rechtsanspruch für sich geltend machen kann. Aber ich bin kein Jurist ...

Versuchen würde ich es mit dem Paragraphen dennoch. shisha


ich finde, dieser paragraph ist wie gemacht für mich. er beschreibt unsere situation doch 1 a! druck ich mir später aus und häng ihn anonym an unsere pinwand. yipi


Anika

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10    Dienstag, 02. Januar 2007 um 12:26 Uhr
      

Ich hab mich erkundigt, Gig.
Der Vater meiner Kinder ist Wirtschaftsjurist und sagt folgendes:
Eine gesetzliche Regelung wie in deinem Fall und in den Fällen der Familien mit Kindern gibt es nicht. Niemand hat also Anspruch auf Urlaub in einer bestimmten Zeit.
Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber über Genehmigung oder Nicht-Genehmigung von Urlaub zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt. Regelungen zu den genannten Fällen müssen nach einem Good-Will-Prinzip getroffen werden, was nicht anderes heißt, als dass sich die Kollegen untereinander gerecht einigen und das vom Arbeitgeber absegnen lassen müssen.


Giganto
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11    Dienstag, 02. Januar 2007 um 13:06 Uhr
      

hmmm....interessant. vielen dank für deine mühe, anika.


      

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