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Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht: muss ich zahlen?

Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht: muss ich zahlen?


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Sting

Nicht registriert
1    Dienstag, 02. Januar 2007 um 17:22 Uhr
      

Yo!

Heute ist unsere Nebenkostenabrechnung für 2006 eingetrudelt. Ohne Briefmarke, ohne Poststempel: der Verwalter hat sie persönlich eingeworfen und den Brief auf den 31.12.2006 datiert.

Meines Wissens nach muss die Nebenkostenabrechnung für das vorletzten Jahres spätestens auf den 31.12. des Vorjahres datiert sein, z.B. mit Poststempel - sonst muss man die Nebenkosten nicht begleichen.
Ist das korrekt?

Der Verwalter hat die Nebenkostenabrechnung demnach nicht fristgerecht abgeschickt und schummelte daher (Datierung auf den 31.12.2006, kein Poststempel, keine Briefmarke, heute persönlich eingeworfen).

Der Verwalter ist meist nicht erreichbar und hält sich oft nicht an vereinbarte Termine.
Dieses Mal möchte ich ihm gerne einen Strich durch seine Rechnung (=Unzuverlässigkeit) machen und dabei Geld sparen.

Weiss jemand von Euch Rat?


Ciao.


Giganto
Grünschnabel
Beiträge: 6674


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2    Dienstag, 02. Januar 2007 um 17:26 Uhr
      

ich kann mir kaum vorstellen, dass eine nebenkostenabrechnung so schnell "verjährt". soweit ich weiss, kann man diese auch noch einige jahre später in rechnung stellen. ist aber laienwissen. vieliecht weiss es jemand noch genauer.



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Sting

Nicht registriert
3    Dienstag, 02. Januar 2007 um 17:29 Uhr
      

Nachtrag:
ich hatte mich verschrieben. Es handelt sich um die Nebenkostenabrechnung für 2005!


Giganto
Grünschnabel
Beiträge: 6674


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4    Dienstag, 02. Januar 2007 um 17:31 Uhr
      

also ich kann nur aus meiner persönlichen erfahrung sprechen:

als ich von jülich nach aachen gezogen bin, haben sie meine nebenkostenabrechnung für 2002 in 2004 nachgeschickt und abgerechnet. diese ist zu meinen gunsten abgerechnet worden.

bei meiner freundin ist es damals ähnlich gelaufen, allerdings zu ihren ungunsten.

ich denke das bewegt sich (leider) noch im rechtlich erlaubten rahmen.


Sting

Nicht registriert
5    Dienstag, 02. Januar 2007 um 17:37 Uhr
      

Guckstu: Nebenkostenabrechnung, Betrieb...kosten, Mietrecht, Abrechnung

 Zitat

I. Bei Sozialwohnungen (= mit öffentlichen Mitteln geförderter Wohnraum) hat der Gesetzgeber für die Abrechnung eine sog. Ausschlussfrist geregelt. Diese beträgt 12 Monate ab Beendigung des Abrechnungszeitraumes. Abrechnungszeitraum ist regelmäßig das Kalenderjahr.

Ausschlussfrist bedeutet, dass der Vermieter, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgerechnet hat, eine Nachforderung nicht mehr geltend machen kann. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Vermieter das Nichtgeltendmachen der Nachforderung zu vertreten hat.

II. Das Gleiche gilt seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 01. September 2001 auch für freifinanzierten Wohnraum.

Für Abrechnungszeiträume, die vor dem 01.09.2001 beendet waren, gilt die alte Rechtslage, die besagt hat, dass der Vermieter auch in diesen Fällen grundsätzlich innerhalb von 6 - 12 Monaten seit Beendigung der Abrechnungsperiode über die Betriebskosten abrechnen musste. Danach war dem Vermieter die Abrechnung nur noch möglich, wenn er Vermieter die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hatte.


Wichtig:
Rechnet der Vermieter nicht rechtzeitig ab, so kann der Mieter auf Abrechnung klagen, oder er kann bis zur endgültigen Abrechnung die Vorauszahlungen zurückbehalten.



Giganto
Grünschnabel
Beiträge: 6674


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6    Dienstag, 02. Januar 2007 um 17:51 Uhr
      

interessant. dann nehm ich alles zurück und blicke gut gerüstet in die zukunft (die hoffentlich in absehbarer zeit nicht mehr von mietzahlungen belastet wird).


Sting

Nicht registriert
7    Dienstag, 02. Januar 2007 um 18:17 Uhr
      

Ich hab' meine Frage eingangs falsch formuliert:
ist ein Brief ohne Poststempel, der persönlich vom Verwalter am 02.01.2007 in meinen Briefkasten eingeworfen wurde, dessen Schreiben aber vom Verfasser selbst auf den 31.12.2006 datiert ist tatsächlich als auf den 31.12.2006 datiert zu sehen oder aber nicht? Es geht mir dabei um die Rechtslage.

Ich befürchte, dass so etwas auf "Wort des Verwalters steht gegen Wort des Mieters" hinausläuft.


masso
Grünschnabel

Beiträge: 3547


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8    Dienstag, 02. Januar 2007 um 21:11 Uhr
      

 Zitat von Sting;127749
Ich befürchte, dass so etwas auf "Wort des Verwalters steht gegen Wort des Mieters" hinausläuft.


Darauf wirds wohl drauf hinauslaufen. Zudem würde sich wahrscheinlich kein Gericht der Welt darum kümmern ...


      

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