Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht: muss ich zahlen?
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Sting
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1 Dienstag, 02.
Januar 2007 um 17:22 Uhr
Yo!
Heute ist unsere Nebenkostenabrechnung für 2006 eingetrudelt. Ohne Briefmarke, ohne Poststempel: der Verwalter hat sie persönlich eingeworfen und den Brief auf den 31.12.2006 datiert.
Meines Wissens nach muss die Nebenkostenabrechnung für das vorletzten Jahres spätestens auf den 31.12. des Vorjahres datiert sein, z.B. mit Poststempel - sonst muss man die Nebenkosten nicht begleichen.
Ist das korrekt?
Der Verwalter hat die Nebenkostenabrechnung demnach nicht fristgerecht abgeschickt und schummelte daher (Datierung auf den 31.12.2006, kein Poststempel, keine Briefmarke, heute persönlich eingeworfen).
Der Verwalter ist meist nicht erreichbar und hält sich oft nicht an vereinbarte Termine.
Dieses Mal möchte ich ihm gerne einen Strich durch seine Rechnung (=Unzuverlässigkeit) machen und dabei Geld sparen.
Weiss jemand von Euch Rat?
Ciao.
Yo!
Heute ist unsere Nebenkostenabrechnung für 2006 eingetrudelt. Ohne Briefmarke, ohne Poststempel: der Verwalter hat sie persönlich eingeworfen und den Brief auf den 31.12.2006 datiert.
Meines Wissens nach muss die Nebenkostenabrechnung für das vorletzten Jahres spätestens auf den 31.12. des Vorjahres datiert sein, z.B. mit Poststempel - sonst muss man die Nebenkosten nicht begleichen.
Ist das korrekt?
Der Verwalter hat die Nebenkostenabrechnung demnach nicht fristgerecht abgeschickt und schummelte daher (Datierung auf den 31.12.2006, kein Poststempel, keine Briefmarke, heute persönlich eingeworfen).
Der Verwalter ist meist nicht erreichbar und hält sich oft nicht an vereinbarte Termine.
Dieses Mal möchte ich ihm gerne einen Strich durch seine Rechnung (=Unzuverlässigkeit) machen und dabei Geld sparen.
Weiss jemand von Euch Rat?
Ciao.
2 Dienstag, 02.
Januar 2007 um 17:26 Uhr
ich kann mir kaum vorstellen, dass eine nebenkostenabrechnung so schnell "verjährt". soweit ich weiss, kann man diese auch noch einige jahre später in rechnung stellen. ist aber laienwissen. vieliecht weiss es jemand noch genauer.
ich kann mir kaum vorstellen, dass eine nebenkostenabrechnung so schnell "verjährt". soweit ich weiss, kann man diese auch noch einige jahre später in rechnung stellen. ist aber laienwissen. vieliecht weiss es jemand noch genauer.
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Sting
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3 Dienstag, 02.
Januar 2007 um 17:29 Uhr
Nachtrag:
ich hatte mich verschrieben. Es handelt sich um die Nebenkostenabrechnung für 2005!
Nachtrag:
ich hatte mich verschrieben. Es handelt sich um die Nebenkostenabrechnung für 2005!
4 Dienstag, 02.
Januar 2007 um 17:31 Uhr
also ich kann nur aus meiner persönlichen erfahrung sprechen:
als ich von jülich nach aachen gezogen bin, haben sie meine nebenkostenabrechnung für 2002 in 2004 nachgeschickt und abgerechnet. diese ist zu meinen gunsten abgerechnet worden.
bei meiner freundin ist es damals ähnlich gelaufen, allerdings zu ihren ungunsten.
ich denke das bewegt sich (leider) noch im rechtlich erlaubten rahmen.
also ich kann nur aus meiner persönlichen erfahrung sprechen:
als ich von jülich nach aachen gezogen bin, haben sie meine nebenkostenabrechnung für 2002 in 2004 nachgeschickt und abgerechnet. diese ist zu meinen gunsten abgerechnet worden.
bei meiner freundin ist es damals ähnlich gelaufen, allerdings zu ihren ungunsten.
ich denke das bewegt sich (leider) noch im rechtlich erlaubten rahmen.
Sting
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5 Dienstag, 02.
Januar 2007 um 17:37 Uhr
Guckstu: Nebenkostenabrechnung, Betrieb...kosten, Mietrecht, Abrechnung
Guckstu: Nebenkostenabrechnung, Betrieb...kosten, Mietrecht, Abrechnung
| Zitat | |
|
6 Dienstag, 02.
Januar 2007 um 17:51 Uhr
interessant. dann nehm ich alles zurück und blicke gut gerüstet in die zukunft (die hoffentlich in absehbarer zeit nicht mehr von mietzahlungen belastet wird).
interessant. dann nehm ich alles zurück und blicke gut gerüstet in die zukunft (die hoffentlich in absehbarer zeit nicht mehr von mietzahlungen belastet wird).
Sting
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7 Dienstag, 02.
Januar 2007 um 18:17 Uhr
Ich hab' meine Frage eingangs falsch formuliert:
ist ein Brief ohne Poststempel, der persönlich vom Verwalter am 02.01.2007 in meinen Briefkasten eingeworfen wurde, dessen Schreiben aber vom Verfasser selbst auf den 31.12.2006 datiert ist tatsächlich als auf den 31.12.2006 datiert zu sehen oder aber nicht? Es geht mir dabei um die Rechtslage.
Ich befürchte, dass so etwas auf "Wort des Verwalters steht gegen Wort des Mieters" hinausläuft.
Ich hab' meine Frage eingangs falsch formuliert:
ist ein Brief ohne Poststempel, der persönlich vom Verwalter am 02.01.2007 in meinen Briefkasten eingeworfen wurde, dessen Schreiben aber vom Verfasser selbst auf den 31.12.2006 datiert ist tatsächlich als auf den 31.12.2006 datiert zu sehen oder aber nicht? Es geht mir dabei um die Rechtslage.
Ich befürchte, dass so etwas auf "Wort des Verwalters steht gegen Wort des Mieters" hinausläuft.
8 Dienstag, 02.
Januar 2007 um 21:11 Uhr
Darauf wirds wohl drauf hinauslaufen. Zudem würde sich wahrscheinlich kein Gericht der Welt darum kümmern ...
| Zitat von Sting;127749 | |
|
Darauf wirds wohl drauf hinauslaufen. Zudem würde sich wahrscheinlich kein Gericht der Welt darum kümmern ...
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