Kostenpflichtige Internetangebote müssen deutlich gekennzeichnet sein
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1 Montag, 19.
Februar 2007 um 16:09 Uhr
Gute Nachrichten für Internetbenutzer: Wenn Internetanbieter ihre kostenpflichtigen Leistungen nicht deutlich auszeichnen, ist der Kunde zu keinen Zahlungen verpflichtet. So hat jedenfalls das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil entschieden (AZ: 161 C 23695/06).
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Gute Nachrichten für Internetbenutzer: Wenn Internetanbieter ihre kostenpflichtigen Leistungen nicht deutlich auszeichnen, ist der Kunde zu keinen Zahlungen verpflichtet. So hat jedenfalls das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil entschieden (AZ: 161 C 23695/06).
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Piet
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2 Montag, 19.
Februar 2007 um 17:35 Uhr
ach die gute "Wie alt wirst du?"-Seite. Da scheinen ja viele drauf reingefallen zu sein. Kam zumindest oft in der Presse.
ach die gute "Wie alt wirst du?"-Seite. Da scheinen ja viele drauf reingefallen zu sein. Kam zumindest oft in der Presse.
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3 Dienstag, 20.
Februar 2007 um 09:51 Uhr
es gibt einige solcher seiten die lebenserwartung und lebensprognose verabreichen, mit verschiedenen domainendungen.
ob die "kunden" mit ernsten absichten ran gehen und ihr lebensalter ausrechnen lassen oder das ganze als jux bzw. zeitvertreib nehmen? :nichts:
was mir ein wenig fehlt bei der ganzen sache: es gibt keine pflicht, derartige angebote ordentlich zu kennzeichnen. an dieser stelle sollten die gerichte vorsorgen, wie ich finde.
dem kläger (also eine der vermuteten seiten) gehen jetzt lediglich ein paar euro + prozesskosten durch die lappen. grundsätzlich wird aber erstmal weiter verdient.
es ist also wie bisher: einige zahlen, andere nicht.
hoffen wir, dass viele menschen von diesem urteil lesen.
übrigens habe ich eine ganz interessante seite gefunden, auf der es eine liste mit anbieterseiten gibt, die in dieses schema passen:
verbraucherrechtlichesR...aquo; Internet-Vertragsfallen
schlimm finde ich diese pop- up banner auf vielen seiten, die zu diesen lebenerwartungsgeschichten und ähnlichen diensten verweisen. da will scheinbar schön mit verdient werden. und statt das sich die teile per klick auf das "x" schliessen, öffnet sich die seite trotzdem (man muss nämlich dieses "viereck" anklicken :klopper: ).
das macht mich alles ganz betroffen :crybaby:
es gibt einige solcher seiten die lebenserwartung und lebensprognose verabreichen, mit verschiedenen domainendungen.
ob die "kunden" mit ernsten absichten ran gehen und ihr lebensalter ausrechnen lassen oder das ganze als jux bzw. zeitvertreib nehmen? :nichts:
was mir ein wenig fehlt bei der ganzen sache: es gibt keine pflicht, derartige angebote ordentlich zu kennzeichnen. an dieser stelle sollten die gerichte vorsorgen, wie ich finde.
dem kläger (also eine der vermuteten seiten) gehen jetzt lediglich ein paar euro + prozesskosten durch die lappen. grundsätzlich wird aber erstmal weiter verdient.
es ist also wie bisher: einige zahlen, andere nicht.
hoffen wir, dass viele menschen von diesem urteil lesen.
übrigens habe ich eine ganz interessante seite gefunden, auf der es eine liste mit anbieterseiten gibt, die in dieses schema passen:
verbraucherrechtlichesR...aquo; Internet-Vertragsfallen
schlimm finde ich diese pop- up banner auf vielen seiten, die zu diesen lebenerwartungsgeschichten und ähnlichen diensten verweisen. da will scheinbar schön mit verdient werden. und statt das sich die teile per klick auf das "x" schliessen, öffnet sich die seite trotzdem (man muss nämlich dieses "viereck" anklicken :klopper: ).
das macht mich alles ganz betroffen :crybaby:
Daemonarch
Grünschnabel

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Grünschnabel

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4 Dienstag, 20.
Februar 2007 um 11:26 Uhr
Offtopic : Wie geil ist denn dieser "Hinterkopf" Smilie??
Ontopic : Ganz richtig, gegen diese Internetbetrüger muss endlich härter vorgegangen werden!
Offtopic : Wie geil ist denn dieser "Hinterkopf" Smilie??
Ontopic : Ganz richtig, gegen diese Internetbetrüger muss endlich härter vorgegangen werden!
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